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    Artikel

    Die eindeutige Identifierzierung von Artikeln ist eine Grundvoraussetzung für funktionierende Logistik-Prozesse und für die verlässliche Dokumentierung von verschriebenen oder verabreichten Arzneimitteln. Dank der weltweit eindeutigen Identifizierung der Artikeln mit einer GTIN (Global Trade Item Number) der GS1 Standardisierungsorganisation wird zum Beispiel die Automatisierung von Bestell- und Lieferprozesse ermöglicht, die korrekten Einträge im elektronischen Patientendossier sichergestellt oder die Abrechnung der erbrachten Leistungen an die Versicherungsgesellschaften rasch und elektronisch erledigt. 

    Zur Generierung der GTIN stehen dem Hersteller von Arzneimitteln oder Medizinprodukte folgende Möglichkeiten zur Verfügung
    • Der Hersteller verfügt über einen GS1 Global Company Prefix (GCP) und nummeriert seine Artikel eigenständig gemäss den GTIN vergaberegeln für Arzneimitteln der Standardisierungsorganisation GS1.
    • Der Hersteller kann die ihm von Swissmedic zugeteilte 5-stellige Zulassungsnummer zusammen mit dem 3-stelligen Packungscode im Refdata Präfix 7680 integrieren und mittels Prüfziffer-Rechner die Prüfziffer berechnen. Refdata ist der ausschliessliche Lizenznehmer des Präfix 7680. Dieses Präfix darf nur in Kombination mit der von Swissmedic erhaltenen 5-stelligen Zulassungsnummer und dem ebenfalls von Swissmedic erhaltenen 3-stelligen Packungscode benutzt werden. Die Nutzung dieses Präfix ist nur erlaubt wenn zwischen dem Hersteller und der Refdata eine gültige Vereinbarung besteht.
    • Produkte mit einer 6-stelligen oder 5-stelligen Swissmedic-Zulassungsnummer ohne Swissmedic-Verpackungscode können nicht mit dem Präfix 7680 kombiniert werden, sondern müssen mit einem eigenen GS1 Global Company Prefix (GCP) nummeriert werden.

    Für alle übrigen Artikeln muss der Hersteller einen GS1 Global Company Prefix (GCP) bei der Standardisierungsorganisation GS1 lösen.

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Partner

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    Personen und Organisationen

    Personen mit einem Medizinal- oder einem Gesundheitsberuf, sowie Hilfspersonen die im Rahmen des elektronischen Patientendossiers eindeutig identifiziert werden müssen, werden von der Stiftung Refdata mit einer GLN (Global Location Number) der GS1 Standardisierungsorganisation eindeutig identifiziert und in die Partner-refdatabase gemäss dem Index of Health Professions (IHP) referenziert. Auch wenn eine Person mehrere Medizinal- oder Gesundheitsberufsdiplome erlang hat, stellt die Stiftung Refdata sicher, dass diese Person nur eine GLN erhält. Die GLN ist auf Lebzeiten gültig und kann auch nicht wiedererteilt werden.

    Unternehmen, Einrichtungen und sonstige im Gesundheitswesen tätige Organisationen werden ebenfalls mit einer GLN eindeutig identifiziert und in die Partner-refdatabase gemäss dem Index of Health Organisations (IHO) referenziert.

    Dank der eindeutigen Identifikation von Personen und Organisationen im Gesundheitswesen können beispielsweise erbrachte Leistungen mit Versicherungsgesellschaften elektronisch abgerechnet werden oder hochsensible Prozesse wie die Handhabung von Betäubungsmitteln über die gesamte Wertschöpfungskette rückverfolgt werden.

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Artikel-refdatabase der Arzneimittel und Medizinprodukte

In der Schweiz zugelassene Arzneimittel und Medizinprodukte können in die Artikel-refdatabase referenziert werden, sofern die Artikel mit einem GTIN (Global Trade Item Number) von GS1 eindeutig identifiziert sind. Mit der Referenzierung ihrer Artikel in die refdatabase erhöhen die Hersteller die Visibilität und verbessern die Qualität der Daten in privaten und öffentlichen elektronischen Artikelkatalogen und -verzeichnissen.

 

Partner-refdatabase der im Gesundheitswesen tätigen Personen und Organisationen 

Alle Organisationen, alle Fach- und Hilfspersonen, sowie alle anerkannten Therapeuten des Gesundheitswesens sind in der Partner-refdatabase mit einer GLN (Global Location Number) von GS1 eindeutig identifiziert und referenziert. Damit liefert die Stiftung Refdata den eindeutigen Identifikationsschlüssel für alle nationale Register und sorgt dank permanentem Datenaustausch für eine hohe Qualität und Aktualität der Stammdaten. 

 

Fachinformation und Packungsbeilage von Human- (AIPS) und Tierarzneimitteln (TAIPS)

Die zentrale Publikation der Fachinformation und der Packungsbeilage ist gemäss Art. 29 der Verordnung über die Human- und Tierarzneimittel eine der Voraussetzungen, um Arzneimittel in der Schweiz zu vermarkten. Diese Voraussetzungen werden durch die Stiftung Refdata - in Zusammenarbeit mit HCI-Solutions und dem Institut für Veterinärpharmakologie und -toxikologie - geschaffen.

 

Strukturierte Arzneimittelinformation (SAI)

Ergänzend zur AIPS-Plattform ermöglicht die SAI-Plattform, die von Swissmedic zugelassenen Human- und Tierarzneimittel nach strukturierten Merkmalen zu durchsuchen und pro Präparat anzuzeigen.

 

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